AGB
AGB
Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen des Sportpressedienstes
1. Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle vom Sportpressedienst durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
Firmendaten des Sportpressedienstes:
Sportpressedienst
Neustr. 6, 41460 Neuss
redaktion (at) sportpressedienst.de
Umsatzsteuer ID-Nr.: DE250601085
Steuer-Nr.: 125/5180/1008
Inhaber: Daniel Pütter
1.2 Die AGB gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Leistung bzw. des Angebots des Sportpressedienstes durch den Kunden, spätestens jedoch mit Veröffentlichung.
1.3 Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen und unbedingt vor Nutzung bzw. Veröffentlichung zu erklären.
1.4 Die AGB gelten auch im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen ohne ausdrückliche erneute Einbeziehung für zukünftige Aufträge.
2. Überlassenes Bildmaterial
2.1 Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial. Sie gelten insbesondere für elektronisches oder digital übermitteltes Bild- und Textmaterial.
2.2 Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Sportpressedienst gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne des UrhG. § 2 Abs.1 Ziff.5 handelt.
2.3 Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
2.4 Der Kunde darf das Bildmaterial an Dritte nur für geschäftsinterne Zwecke der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
2.5 Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
3. Nutzungsrechte
3.1 Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.
3.2 Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.
3.3 Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung oder Veröffentlichung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in dem vereinbarten Medium.
3.4 Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung. Das gilt insbesondere für:
jegliche Veröffentlichung im Internet oder in Onlinedatenbanken, eine Zweitverwertung, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials, jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern.
3.5 Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Sportpressedienstes gestattet. Auch dürfen Bilder vom Sportpressedienst generell nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung abgezeichnet, nachgestellt, fotografiert oder sonst wie als Motiv benutzt werden.
3.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
3.7 Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Sportpressedienst vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
4. Haftung
Der Sportpressedienst übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen, sofern kein gültiger Model-Release-Vertrag beigefügt ist. Der Kunde trägt die Verantwortung für die sinnvolle Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
5. Honorare
5.1 Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer von z. Z. 19 %.
5.2 Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziffer III 3. oder 2. AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.
5.3 Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modelhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
6. Vertragsstrafe, Schadenersatz
6.1 Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials, ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des vierfachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzansprüche.
6.2 Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % des Nutzungshonorars zu zahlen.
6.3 Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen.
7. Sonstiges
7.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
7.2 Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
7.3 Salvatorische Klausel: Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen in diesen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Unwirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt vielmehr diejenige rechtlich zulässige als vereinbart, die dem Inhalt der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
7.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Neuss.